Obligatorische Schiesspflicht 2026
2026 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Die Schiesspflicht kann nur bis zum 31. August erfüllt werden!
Schiessdaten:
Bitte Aufforderungsschreiben (Pisa- Blatt), das Dienstbüchlein, die ID, den militärischen Leistungsausweis, die Persönliche Dienstwaffe mitbringen.
Übernahme der Waffe ins Eigentum:
Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
-vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
-Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.
Den Waffenerwerbschein muss mann vorgängig beantragen.
Link Bewilligung zum Erwerb von verbotenen Waffen (Kanton ZH).